Haftung Gesellschafter

Oftmals dienen den Gläubigern neben den Sicherheiten der Gesellschaft auch Sicherheiten der Gesellschafter, die in der Krise, insbesondere in der Insolvenz zur Gläubigerbefriedigung herangezogen werden.

Aufgrund besonderer Rechtsnormen kann es dabei sogar zur doppelten Haftung kommen. Beispielhaft genannt seien hier Haftungsrisiken bei eigenkapitalersetzenden Bürgschaften.

Wir helfen Ihnen, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung, die Haftungspotenziale zu ermitteln und gegebenenfalls Abwehrstrategien zu entwickeln.

Daneben klären wir Sie über die straf- und zivilrechtlichen Haftungsvorschriften auf.

Ihre Ansprechpartner

Christoph Hillebrand

Gesellschafter - Geschäftsführer

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Kai Nowak

Gesellschafter - Geschäftsführer

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